Strafrecht & OWiG (Bußgeldverfahren)
In allen Abschnitten des Strafverfahrens und bei Bußgeldsachen
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: Konsequenzen vermeiden – mit starker Verteidigung
Ein Strafverfahren ist für Betroffene meist belastend und verunsichernd – besonders, wenn Vorwürfe plötzlich im Raum stehen. Auch Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen) wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Fahrverbote können ernsthafte Folgen haben. Doch du musst dem nicht allein begegnen.
Wir stehen dir von Anfang an zur Seite – mit rechtlicher Kompetenz, klarem Blick auf deine Interessen und der nötigen Durchsetzungskraft.
Unsere Leistungen im Überblick:
Prüfung der Vorwürfe und Aktenlage im Ermittlungsverfahren
Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten
Verteidigung in Hauptverhandlungen – entschlossen und kompetent
Ziel: Verfahren möglichst früh beenden und Hauptverhandlung vermeiden
So läuft’s bei uns ab:
Vor Beauftragung:
Kontaktaufnahme bitte über das Kontaktformular oder per E-Mail – mit einer kurzen Schilderung deines Anliegens
Rückmeldung erfolgt innerhalb von 24 Stunden
Danach erfolgt ein kurzes telefonisches Erstgespräch, um das weitere Vorgehen abzustimmen
Nach Beauftragung:
Akteneinsicht und rechtliche Bewertung
Entwicklung der Verteidigungsstrategie
Fristwahrende Kommunikation mit Behörden
Gerichtliche Vertretung, wenn nötig
Setz auf die Kanzlei Jamal – dein starker Partner im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.


Ehrliche Fallbewertung
Bevor wir loslegen, hören wir dir genau zu. Wir schauen uns die Fakten an, ordnen deine rechtliche Lage ein und entwerfen eine Strategie, die zu dir passt – individuell, realistisch und lösungsorientiert.

Verlässliche Begleitung
Ob außergerichtlich oder im Verfahren – du hast immer jemanden an deiner Seite, der deine Sache versteht und sich kümmert. Wir setzen uns mit Nachdruck ein, geben dir Orientierung und halten dich konsequent auf Kurs.

Taktische Herangehensweise
Erfolg bei Rechtsstreitigkeiten entsteht nicht nur durch Paragrafen. Er entsteht durch das Gespür für Menschen, für Situationen, für den richtigen Moment. Diese Fähigkeiten lernst du nicht im Jurastudium – sondern erwirbst sie mit Erfahrung.